Fahrerlaubnisklassen für LKW und Bus
C, CE, C1, C1E
Klasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3.500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorrausetzung Klasse B
- Schließt Klasse C1 mit ein
- Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Klasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- Schließt BE, C1E, D1E oder DE (sofern Klasse D vorhanden) und T mit ein
- Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Klasse C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorraussetzung Klasse B
Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- Zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
D, DE, D1, D1E
Fahrzeuge
- Zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz) und Anhängern bis 750 kg
- Schließt die Klasse D1 mit ein
- Mindestalter 21 Jahre
- Voraussetzung Klasse B
Befristung/ ärztliche Untersuchung
Bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag Leistungstest, Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung. Bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung.