LKW und Bus

Fahrerlaubnisklassen für LKW und Bus

C, CE, C1, C1E

Klasse C

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

  • zG über 3.500 kg
  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Vorrausetzung Klasse B
  • Schließt Klasse C1 mit ein
  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Klasse CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg
  • Schließt BE, C1E, D1E oder DE (sofern Klasse D vorhanden) und T mit ein
  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Klasse C1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A – mit

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorraussetzung Klasse B

Klasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg

D, DE, D1, D1E

Fahrzeuge

  • Zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz) und Anhängern bis 750 kg
  • Schließt die Klasse D1 mit ein
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Voraussetzung Klasse B

Befristung/ ärztliche Untersuchung

Bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag Leistungstest, Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung. Bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung.

Mehr Informationen?

Gerne beraten wir Sie. Treten Sie entweder telefonisch oder per Mail in Kontakt!

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